Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, nimmt das Kloster Ravengiersburg bei Kirchberg, auf Bitten von Propst und Kapitel und angesichts seiner Vogteirechte als Pfalzgraf und Kurfürst, mit Dörfern, Leuten und Gütern in seinen und der Pfalz ewigen Schirm. Der Aussteller versichert, sie gleich anderen Angehörigen und Untertanen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wofür sie jährlich zu St. Martinstag 150 Malter Schirmhafer neben den anderen Abgaben aus der Vogtei seinen Keller zu Stromberg reichen sollen. Der Keller soll dem Pfalzgrafen über diese Einkünfte jährlich Rechnung ablegen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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