Der Vogt Johann Anton König und sämtliche Schöffen des trierischen Untergerichts zu Rheinbrohl machen bekannt, dass vor ihnen die Erben der Eheleute Reinhard Trarbach, ehemals kurtrierischen Kellners zu Saarburg, und Anna Gäbelin erschienen sind, nämlich die Brüder Johann Philipp und Johann Gerhard Trarbach. Diese Erben haben dem Abt Heinrich zugunsten der ganzen Abtei Haus, Hof und Hofplatz, Kelter samt Zubehör, Äcker, Wiesen, Weingärten, Felder, Baumgärten, Busch und Gerechtigkeiten zu Rheinbrohl verkauft entsprechend einer beigelegten Spezifikation. Wird später noch Besitz festgestellt, der zu dem Gut gehört, aber nicht in der Spezifikation enthalten ist, fällt ear ohne weiteres an das Kloster. Nach Bezahlung der Kaufsumme sind alle Rechtstitel auszuliefern. Die Verkäufer entbieten sich zu rechter Währschaftsleistung. - Es siegeln die Schöffen.