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Übernahme einer Rente für Eckebrecht von Grifte und Wigand Riedesel durch die Stadt Gudensberg
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe G >> 3 Gr-Gu >> 3.24 Gudensberg (Schwalm-Eder-Kreis) >> 3.24 1 1330-1399
1376 Januar 19
Ausfertigung, Pergament (stark beschädigt, aufgezogen), Siegel (ab und verloren).
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bürgermeister, Schöffen und die gemeinen Bürger in der Altstadt Gudensberg schulden für die Landgrafen Heinrich zu Hessen und seinen Vetter Hermann den gestrengen Leuten, Herrn Eckebrecht von Grifte, Ritter, und Wigand Riedesel, Wäppner, 30 lötige Mark Geldes weniger zwei Pfund Pfennige, die Mark zu je 56 Schillinge Pfennige Kasseler Währung gerechnet, aus ihrer Bede und Geschosse von dem Rathaus zu Gudensberg auf Weihnachten zu geben, bis die Landgrafen oder sie selbst die Gülte mit 300 lötigen Mark Silbers weniger 20 Pfund Pfennige lösen. Wenn sie die Zahlung versäumen, haben die Gläubiger das Recht für Rückstand, Schaden, Kosten und Botenlohn Pfand zu nehmen und diese bei Christen oder Juden zu veräußern, ausgenommen essende Pfande. Die Aussteller Siegel mit dem großen Stadtsiegel.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.