Hans Rumler genannt Lublin und Ehefrau Apollonia Lußmann ("Lussmennin") bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut genannt der Storenberg (=Stahrenberg) in der Pfarrei Amtzell verliehen hat, das zuvor Michel Lußmann, Apollonias Vater, innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere fruchttragende ("beerend") Bäume abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 2 Scheffel Hafer sowie 15 ß d in das Kloster und 15 ß d dem Zehender in Ravensburger Maß und Währung. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view