Walram Graf zu Sp. bekundet, daß er und seine Erben Frona Byschoffe Bürger zu Prag (Prage), dessen Erben oder dem Inhaber der Urkunde 800 kleine Gulden, die zu Frankfurt (Franckinfort) gang und gäbe sind, wegen eines von Frona gekauften Hengstes schuldig sind. Das Geld ist ohne Verzug auf der Frankfurter Messe am Sonntag Letare (24.03.1370) zu zahlen. Dafür werden zu Bürgen gesetzt: die Ritter Ulrich von Layen (Leyen), Rudwin von Stromberg (Stroynburg) und Friedrich gen. Pfaffe von Planig (Bleynchen), der Knappe Gerhard von Sohren (Soren), Philipp Reyse "zum Wysebeder" Bürger zu Mainz (Mentze) und Ludwig (Lotze) zum Wedel (Wydel), Bürger zu Frankfurt; jeder bürgt für alle. Erhalten Frona, seine Erben oder die Inhaber der Urkunde das Geld nicht am genannten Termin, sollen die Bürger auf Mahnung zu Haus und zu Hof je 1 Knappen und 1 Pferd in eine offene Herberge in Frankfurt zum Einlager schicken, die dort zu bleiben haben, bis das Hauptgeld, Einlager, Kost und Botenlohn gezahlt sind. Verstorbene oder außer Landes gegangene Bürgen sind binnen eines Monats nach Mahnung zu ersetzen; andernfalls sind die übrigen zur Leistung verpflichtet. Tätigen Frona, seine Erben oder die Inhaber der Urkunde einen Kauf und müssen, da das Geld nicht gezahlt wird, wieder verkaufen, dann kommen der Graf und seine Erben für den Schaden auf; die Bürgen haften hierfür ebenfalls (1). Der Graf verspricht, die Bürgen schadlos zu halten. (1) Walram hängt sein Siegel mit denen der Bürgen an. (2) Ulrich von Laven, (3) Rudwin von Stromberg, (4) Friedrich gen. Pfaffe von Planig, (5) Gerhard von Sohren, (6) Philipp Reyse und (7) Ludwig zum Wedel versprechen, gute Bürgen zu sein und ihren Verpflichtungen nachzukommen. Sie kündigen ihre Siegel an. (1) Durch die Zahlung in Frankfurt vermindert sich für Frona das Risiko des Geldtransports. Erhält er allerdings das Geld nicht, kann er die vereinbarten Käufe nicht tätigen. Für diesen Schaden hat dann Walram aufzukommen.