Wenzel von Biberstein zu Sorau erteilt seinen Konsens zur Verpfändung von 1 1/2 Schock märkischer Groschen Jahreszins, jeweils 1 Schock von den Höfen Matthias Beerbaums und 1/2 Schock von denen Hartmann Bartholomäus' im Dorf Rauen durch seinen Lehnsmann Nikolaus von Queis zu Sauen an das Domkapitel Lebus für eine Summe von 6 Schock [!]. "gegeben zu Storkow, am sunnabende nach der heiligen dryer Koninge tage, nach Gotes gebort tusent vierhundert darnach im vierundesechtzigsten jaren."