Jörg Grauer von Jettenburg (Yetenbruck), der wegen Schwängerung von Agnes Hess aus Wankheim, der Schwester seiner verstorben Frau, nach einer Haft in Tübingen und nach peinlicher Anklage durch ein Gerichtsurteil außer Landes verbannt worden war, erhielt auf sein Bitten die Erlaubnis zur Rückkehr mit der Auflage, sich künftig gottesfürchtig zu betragen, sich leichtfertigen und verdächtigen Wandels zu enthalten, bis zur Begnadigung durch den Landesherrn keine Wehr mehr zu tragen und offene Zechen zu meiden, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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