Papst Bonifaz IX. befiehlt dem Domdekan zu Bamberg (Bambergen.) auf Bitten des an der Kurie erschienenen Matthias genannt Apt, Rektors des Altars St. Maria Magdalena im Kloster Allendorf (Aldendorff), Benediktinerordens, Diözese Mainz (Maguntin.), in dem gewöhnlich etliche Pfründen Weltgeistlichen übertragen sind: wenn er feststellt, daß, nachdem Matthias zu einer Pilgerfahrt und zur Förderung gewisser Angelegenheiten zum heiligen Stuhl aufgebrochen war, dort unüberlegterweise Dinge zu dessen Nachteil in Gang gesetzt worden sind, so hat er den früheren Zustand wiederherzustellen. Widerspruch ist mit Kirchenstrafen zu begegnen; eine Appellation ist nicht zugelassen.