Kaiser Ludwig bestätigt Abt und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau das inserierte Diplom König Konradins von 1264 März 11 mit der Erlaubnis, für den Eigenbedarf Holz im Altdorfer Wald einzuschlagen. Zuwiderhandelnde verfallen einer Pön von 10 Mark Gold, die je zur Hälfte der kaiserlichen Kammer und den Geschädigten zufallen soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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