Sebastian von Hatzfeld, Herr zu Wildenberg und Schönstein, einerseits, Philipp von Langenbach, + Wilhelms von Langenbach Sohn, für sich, die verwitwete Frau Judith von Klingelbach, und sein an Bruder Ott Hermann, andererseits, vergleichen sich auf Vermittlung Konrads von Seelbach genannt Quadfaszell und des Dr. jur. Martin Naurath wegen des streitigen Testaments der genannten Frau Judith und deren verstorbener Tochter Katherine (siehe zu 1596 November 15), das durch Frau Judith geändert wird zugunsten des genannten Philipp von Langenbach, Amtmanns zu Dillenburg, und dessen Geschwister Ott Hermann und Katherine, des Jost von Mengers(s)en (Mengersheim) Frau. Der von Hatzfeld verzichtet zugunsten derer von Langenbach auf den halben Zehnten zu Faulbach, vom Archidiakonat Dietkirchen rührend, und den Hof Niederahlbach (Nieder Obbach) gegen eine Entschädigung von 2000 Königstalern. Es siegeln und unterschreiben: der von Hatzfeld, Judith von Klingelbach, Phil. von Langenbach. Ferner (als Zeugen) der genannte von Seelbach und Adam von Stein.
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Sebastian von Hatzfeld, Herr zu Wildenberg und Schönstein, einerseits, Philipp von Langenbach, + Wilhelms von Langenbach Sohn, für sich, die verwitwete Frau Judith von Klingelbach, und sein an Bruder Ott Hermann, andererseits, vergleichen sich auf Vermittlung Konrads von Seelbach genannt Quadfaszell und des Dr. jur. Martin Naurath wegen des streitigen Testaments der genannten Frau Judith und deren verstorbener Tochter Katherine (siehe zu 1596 November 15), das durch Frau Judith geändert wird zugunsten des genannten Philipp von Langenbach, Amtmanns zu Dillenburg, und dessen Geschwister Ott Hermann und Katherine, des Jost von Mengers(s)en (Mengersheim) Frau. Der von Hatzfeld verzichtet zugunsten derer von Langenbach auf den halben Zehnten zu Faulbach, vom Archidiakonat Dietkirchen rührend, und den Hof Niederahlbach (Nieder Obbach) gegen eine Entschädigung von 2000 Königstalern. Es siegeln und unterschreiben: der von Hatzfeld, Judith von Klingelbach, Phil. von Langenbach. Ferner (als Zeugen) der genannte von Seelbach und Adam von Stein.
121, U von Klingelbach 1605 April 14
121 Nassauische Territorien: Lehnsarchive
Nassauische Territorien: Lehnsarchive >> Urkunden >> 4 Anfangsbuchstaben C und K >> 4.22 von Klingelbach
1605 April 14
Ausfertigung, Pergament, Unterschriften wie oben, die 5 Siegel von Pergamentstreif ab
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum Crutthorff 14. .. Apr. 1605
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:08 MESZ
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