Mainz, 1606.12.12. (Richter Adam Ebersheim). Eheberedung zwischen Mattes Strobel, B. und Schneider, und Johanneta, Tochter des + B. Hans Fischer: Er bringt aus voriger Ehe eine Tochter Barbara mit, die zwei Jahre alt, für ihr Mutterteil 50 fl. im Voraus erhält, da die Nahrung und Fahrnis gering und an dem für 260 fl. erkauften Häuslein im Kirschgarten noch 100 fl. zu bezahlen sind. Einkindschaft. Liebmut, die Mutter der Braut, verspricht dieser 20 fl. Ehesteuer, doch mit der Bedingung, daß die Tochter mit dem Sohn Hans Konrad, der noch nichts zur Verheiratung erhalten hat, gleich gehalten werden soll. Für den Fall, die Ehe bliebe kinderlos, wird vereinbart: Stirbt er zuerst, so behält die Ww. all ihr Zugebrachtes, das zum Leib Gehörige und aus seinem Nachlaß 50 fl.; stirbt sie zuerst, so behält er sein Zugebrachtes und ihre 20 fl. Z.: Hans Konrad Fischer; Philipp Feust und Wilhelm Fiel, als Vormünder der Tochter erster Ehe. Zustimmung des Kämmerers (Greifenklau).

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