Die vom Kurfürst Johann Georg von Sachsen 1666 dem Kurt Reiniken Freiherrn v. Callenberg im Falle des Aussterbens der Grafen von Pappenheim erteilte und vom Kurfürst August 1700 bestätigte Anwartschaft auf das Erbmarschallamt und die Herrschaft Pappenheim

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Staatsarchiv Nürnberg