Gertrud Ketteler, Frau zu Sythen (Seithen), geb. von Merveldt, macht bekannt, daß nach dem Tod von Hermann von Merveldt dem Jungen der Ebdinghof bei Werne mit den dazu gehörenden Gütern an sie gefallen ist. Da sie keine Leibeserben hat, überträgt sie die Lehensgerechtigkeit an diesem Hof samt allem Zubehör ihrem Ehemann und dessen Kindern aus erster Ehe unter der Voraussetzung der lehnsherrlichen Zustimmung. - Es siegelt die Ausstellerin. - So geschehen ... am avent Philippi et Jacobi apostolorum.