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Das Gericht zu Oberried entscheidet in der Streitsache des Klosters Oberried gegen Mathis Heinricher zu Recht, dass Heinricher nicht verpflichtet sein soll, dem Kloster von dem ihm von seinem Vater hinterlassenen liegenden und fahrenden Gut das Kaufdrittel zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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