Kirchheim/Neckar, Kellerei und Stabsamt (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 57
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Hofkammer des Hauses Württemberg (Depositum) >> Weltliche Ämter (der Rentkammer unterstellt)
1626-1807 (Nachakte von 1815)
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält Akten und Amtsbücher der Kellereien Brackenheim und Kirchheim am Neckar über herzoglich württembergische Einkünfte und Rechte in Kirchheim und Hofen, die im Zuge von Vermögensverschiebungen zwischen der Finanzverwaltung und der Hof- und Domänenkammer (Haus Württemberg) 1807 an letztere gelangt sind. In erster Linie handelt es sich um Lagerbücher und Rechnungen. Die Hauptüberlieferung des Amts ist im Hauptstaatsarchiv Stuttgart zu suchen.
Vorbemerkung: Kirchheim a.N. gehörte im frühen Mittelalter zu dem ausgedehnten Reichsgutbezirk am mittleren Neckar. Die Besitzungen und Rechte der Krone, soweit sie nicht mittlerweile in kirchliche Hände (Klöster Odenheim, Lauffen, Schöntal) gekommen waren, fielen in Laufe des 13. Jahrhunderts pfandweise an die Markgrafen von Baden, darunter der Friedhof mit dem Schultheißenamt und der Widemhof mit dem Kirchensatz. Kirche und Patronatsrecht übertrug Markgraf Rudolf von Baden 1362 dem Kloster Maulbronn, das bereits seit Beginn des 14. Jahrhunderts in Kirchheim Fuß gefasst hatte und das hier in der Folgezeit zur Verwaltung seiner Einkünfte einen Klosterpfleger einsetzte. Neben zahlreichen ritterschaftlichen Familien waren die Grafen von Württemberg schon frühzeitig in Kirchheim begütert, 1344 belehnten sie die Herren von Gomaringen mit dem Laienzehnten. Um 1400 begab sich der Ort in württembergischen Schutz und Schirm, behielt aber eine Reihe von Freiheiten, die ihm vom 15. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts immer wieder bestätigt wurden (Staatsarchiv Ludwigsburg A 206 Büschel 1261): so die Befreiung von Amts- und Landschaden sowie den Landeszehrungen, die Beibehaltung eines eigenen Hochgerichts u.a. Das älteste württembergische Verwaltungsamt in Kirchheim mit selbständiger Rechnungsführung war die seit 1562 bezeugte, unmittelbar dem herzoglichen Kirchenrat unterstehende Kloster Maulbronner Pflege. Für alle anderen württembergischen Gerechtsame und Besitzungen war der Vogt bzw. Oberamtmann in Brackenheim zuständig. Eine dem Oberamt unterstehende Kellerei (besser: Unterkellerei) zu Kirchheim ist im vorliegenden Bestand erstmals für das Jahr 1754 belegt (Nr. 1), sie dürfte auch erst kurze Zeit zuvor entstanden sein, denn noch das Lagerbuch von 1710-1715 (Nr. 80) bestimmt die direkte Ablieferung der Einkünfte nach Brackenheim. Bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts unterstand die Kirchheimer Kellerei der Oberkellerei Brackenheim, sie wurde von dem jeweiligen Amtmann der Kloster Maulbronner Pflege in Personalunion verwaltet, ihre Rechnungen sind Partikulare, d.h. Bestandteile der Brackenheimer Kellereirechnungen. Die württembergischen Adressbücher bezeichnen Kirchheim ab 1798 als Stabsort im Oberamt Brackenheim. 1803 wurde die bisherige Kellerei zur selbständigen Stabsbeamtung bzw. Stabskellerei erhoben, doch weiterhin in Personalunion mit der Maulbronner Pflege verwaltet. Im Zuge der allgemeinen Besitzpurifikation kam 1807 das Stabsamt - zusammen mit dem Brackenheimer Amtsort Hofen - von der (Ober-) Finanzkammer an die Hof- und Domänenkammer (Reg. Bl. 1807 S. 21f.). Aus dieser verwaltungsgeschichtlichen Entwicklung erklärt es sich, dass - von den Rechnungen und Rechnungsbeilagen abgesehen - die vorliegenden Archivalien zur Hauptsache in der Registratur der Kellerei Brackenheim erwachsen und in gewissem Sinne als Vorakten anzusprechen sind. Das auch Unterlagen über Hofen - das in den Jahren 1575 bis 1584 von den Herren von Liebenstein, von Neipperg und von Urbach an Württemberg kam - sich in diesem Bestand finden, erklärt sich - neben engen Besitzverbindungen - aus älteren Zusammenhängen bei der Schriftgutführung der Kellerei Brackenheim (vergl. Die zusammengebundenen Lagerbücher Nr. 78 und 80) und auch aus dem gemeinsamen Übergang an die Hof- und Domänenkammer. Die hiernach verzeichneten Akten und Bände gelangten im Frühjahr 1961 als Depositum der Herzoglichen Hofkammer in das Staatsarchiv Ludwigsburg. Hier wurden die Rechnungen von den Archivangestellten Röhrich, die übrigen Archivalien von dem Unterzeichneten aufgenommen und geordnet. Ein Teil von ihnen hat in früherer Zeit durch Feuchtigkeit, Mäuse und Holzwürmer gelitten. Weitere Archivalien betr. die Kellerei bzw. das Stabsamt Kirchheim finden sich in den Beständen A 329 und 330 (Amt Brackenheim, weltlich und geistlich), A 206 (Oberrat, Städte und Ämter) sowie A 249 (Rentkammer Specialia). Der Bestand umfaßt 93 Bände und Büschel auf 1,2 lfd. Meter. Ludwigsburg, Februar 1963 Dr. A. Seiler
Der Bestand enthält Akten und Amtsbücher der Kellereien Brackenheim und Kirchheim am Neckar über herzoglich württembergische Einkünfte und Rechte in Kirchheim und Hofen, die im Zuge von Vermögensverschiebungen zwischen der Finanzverwaltung und der Hof- und Domänenkammer (Haus Württemberg) 1807 an letztere gelangt sind. In erster Linie handelt es sich um Lagerbücher und Rechnungen. Die Hauptüberlieferung des Amts ist im Hauptstaatsarchiv Stuttgart zu suchen.
Vorbemerkung: Kirchheim a.N. gehörte im frühen Mittelalter zu dem ausgedehnten Reichsgutbezirk am mittleren Neckar. Die Besitzungen und Rechte der Krone, soweit sie nicht mittlerweile in kirchliche Hände (Klöster Odenheim, Lauffen, Schöntal) gekommen waren, fielen in Laufe des 13. Jahrhunderts pfandweise an die Markgrafen von Baden, darunter der Friedhof mit dem Schultheißenamt und der Widemhof mit dem Kirchensatz. Kirche und Patronatsrecht übertrug Markgraf Rudolf von Baden 1362 dem Kloster Maulbronn, das bereits seit Beginn des 14. Jahrhunderts in Kirchheim Fuß gefasst hatte und das hier in der Folgezeit zur Verwaltung seiner Einkünfte einen Klosterpfleger einsetzte. Neben zahlreichen ritterschaftlichen Familien waren die Grafen von Württemberg schon frühzeitig in Kirchheim begütert, 1344 belehnten sie die Herren von Gomaringen mit dem Laienzehnten. Um 1400 begab sich der Ort in württembergischen Schutz und Schirm, behielt aber eine Reihe von Freiheiten, die ihm vom 15. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts immer wieder bestätigt wurden (Staatsarchiv Ludwigsburg A 206 Büschel 1261): so die Befreiung von Amts- und Landschaden sowie den Landeszehrungen, die Beibehaltung eines eigenen Hochgerichts u.a. Das älteste württembergische Verwaltungsamt in Kirchheim mit selbständiger Rechnungsführung war die seit 1562 bezeugte, unmittelbar dem herzoglichen Kirchenrat unterstehende Kloster Maulbronner Pflege. Für alle anderen württembergischen Gerechtsame und Besitzungen war der Vogt bzw. Oberamtmann in Brackenheim zuständig. Eine dem Oberamt unterstehende Kellerei (besser: Unterkellerei) zu Kirchheim ist im vorliegenden Bestand erstmals für das Jahr 1754 belegt (Nr. 1), sie dürfte auch erst kurze Zeit zuvor entstanden sein, denn noch das Lagerbuch von 1710-1715 (Nr. 80) bestimmt die direkte Ablieferung der Einkünfte nach Brackenheim. Bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts unterstand die Kirchheimer Kellerei der Oberkellerei Brackenheim, sie wurde von dem jeweiligen Amtmann der Kloster Maulbronner Pflege in Personalunion verwaltet, ihre Rechnungen sind Partikulare, d.h. Bestandteile der Brackenheimer Kellereirechnungen. Die württembergischen Adressbücher bezeichnen Kirchheim ab 1798 als Stabsort im Oberamt Brackenheim. 1803 wurde die bisherige Kellerei zur selbständigen Stabsbeamtung bzw. Stabskellerei erhoben, doch weiterhin in Personalunion mit der Maulbronner Pflege verwaltet. Im Zuge der allgemeinen Besitzpurifikation kam 1807 das Stabsamt - zusammen mit dem Brackenheimer Amtsort Hofen - von der (Ober-) Finanzkammer an die Hof- und Domänenkammer (Reg. Bl. 1807 S. 21f.). Aus dieser verwaltungsgeschichtlichen Entwicklung erklärt es sich, dass - von den Rechnungen und Rechnungsbeilagen abgesehen - die vorliegenden Archivalien zur Hauptsache in der Registratur der Kellerei Brackenheim erwachsen und in gewissem Sinne als Vorakten anzusprechen sind. Das auch Unterlagen über Hofen - das in den Jahren 1575 bis 1584 von den Herren von Liebenstein, von Neipperg und von Urbach an Württemberg kam - sich in diesem Bestand finden, erklärt sich - neben engen Besitzverbindungen - aus älteren Zusammenhängen bei der Schriftgutführung der Kellerei Brackenheim (vergl. Die zusammengebundenen Lagerbücher Nr. 78 und 80) und auch aus dem gemeinsamen Übergang an die Hof- und Domänenkammer. Die hiernach verzeichneten Akten und Bände gelangten im Frühjahr 1961 als Depositum der Herzoglichen Hofkammer in das Staatsarchiv Ludwigsburg. Hier wurden die Rechnungen von den Archivangestellten Röhrich, die übrigen Archivalien von dem Unterzeichneten aufgenommen und geordnet. Ein Teil von ihnen hat in früherer Zeit durch Feuchtigkeit, Mäuse und Holzwürmer gelitten. Weitere Archivalien betr. die Kellerei bzw. das Stabsamt Kirchheim finden sich in den Beständen A 329 und 330 (Amt Brackenheim, weltlich und geistlich), A 206 (Oberrat, Städte und Ämter) sowie A 249 (Rentkammer Specialia). Der Bestand umfaßt 93 Bände und Büschel auf 1,2 lfd. Meter. Ludwigsburg, Februar 1963 Dr. A. Seiler
93 Bände (1,2 lfd. m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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13.11.2025, 2:40 PM CET