Vor Eberhardus, Kämmerer, Hermannus, Schultheiß, den Richtern, dem Rat und allen Bürgern von Mainz bestehen Heinrich Walpodo, Bürger zu Mainz, und seine Ehefrau Karisima zu Erbe von Dekan und Kapitel des Liebfrauenstiftes zwei Mühlgänge ("aquas molendinorum") am Rhein ("super Renum") "in ea linea que vulgariter Rachede dicitur", dem St. Quirinsaltar neben den ehernen Türflügeln ("iuxta valvas ereas") in Mariengreden gehörig, gegen eine jährliche Abgabe von 12 Malter Roggen (je zur Hälfte an den Festen des Apostels Thomas und Johannes des Täufers). Bei vierwöchiger Zinsversäumnis verlieren die Beständer ihr Recht. Der Bestand geht nur an einen Erben über. Bei Bestandaufgabe erhält die Kirche als Entschädigung 5 Mark Kölner Pfennige - Mit Eid besagt von Richter Tulmannus. Zeugen: Die Bürger Herwig, Sohn des Herwig zur Kachel ("de Cacuba"), Werner gen. "Bouge", Fischer. 2 S.: Stadt und Stift. "Actum et d. 1274 XIIII Kal. Aprilis".