Heinrich von Michelbach, gewesener Amtmann, der lange Zeit seinem Herren, dem Markgrafen Jakob I. von Baden, über die eingegangenen Gülten und Renten und zuletzt über den Verkauf der ihm selbst früher zu Lehen gegebenen Güter jenseits des Rheins keine Rechnung und Wiederlegung getan hatte, gibt aus Dankbarkeit an den Markgrafen alle seine Güter, Zinsen und Gülten zu rechtem Eigen auf: 1 Hof zu Steinbach, 1 Hof zu Förch, 1 Hof zu Muggensturm, 2 Höfe zu Oetigheim, Haus, Hof und Garten zu Ottenau, 15 Malter Korngelds auf der Mühle zu Gernsbach, 1/8 einer Sägemühle unter Eberstein, 6 Morgen Wiesen zu Ottenau und zu Gernsbach, 3 Häuser mit 1 Hofstatt und 1 Garten