Franziska (Francis) von Rodemachern, Gräfin zu Virneburg, Witwe, und ihr Sohn Georg, Graf zu Virneburg und Herr zu Kronenburg, geben für sich und ihre Erben bekannt: Ihr (å) Ehemann bzw. Vater Wilhelm, Graf zu Virneburg, hatte von Heinrich von Hersdorf (Herstorff) 400 oberländische rheinische Gulden geliehen. Heinrich ist nunmehr mit den von den Ausstellern mit Verhandlungen beauftragten Amtleuten Damian von Gönnersdorf (Gunderstorff) und Hermann von Hersel übereingekommen, daß die Aussteller Heinrich und seiner Ehefrau Katharina und ihren Erben eine jährliche Rente und Gülte von 16 oberländischen rheinischen Gulden in der Kurfürsten Münze aus dem Hof und der Meierei der Aussteller von Gunnenbrecht/Gundenbrecht einräumen sollen. Die Aussteller befehlen ihrem jetzigen und künftigen Meier, den Betrag auszuzahlen. Für den Fall der Nichtlieferung setzen sie ihren gesamten Besitz zum Unterpfand. Sie haben die Amtleute Damian und Hermann gebeten, mit ihnen zu siegeln. Sr.: Beide Ausst., Damian von Gönnersdorf und Hermann von Hersel. Ausf. Perg. - 4 Sg. anh., 2 besch., 1, 3 u. 4 Rest - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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