Landgraf Ludwig [VI.] zu Hessen bekundet, dass er Weiprecht von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Sohn, für diesen selbst und für dessen Vettern Johann Reinhard, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, Eberhard, des verstorbenen Philipps Sohn, Hans Albrecht, des verstorbenen Hans Konrads zu Bürg Sohn, sowie die Brüder Georg Schweickard und Achilles Christoph, des verstorbenen Eberhards zu Bürg Söhne, alle von Gemmingen, mit der Pastorei und dem Kirchensatz zu Wolfskehlen belehnt hat, und anstelle der zwei Drittel der Pastorei zu Biebesheim, wie diese von dem verstorbenen Eberhard dem Älteren von Gemmingen und dessen Ehefrau Barbara von Wolfskehlen dem Landgrafen Philipp von Hessen aufgetragen und wieder zu Lehen empfangen wurden, mit einem jährlichen Zins von 53 Maltern Korn, 29 Maltern Spelz und 40 Maltern Hafer aus der landgräflichen Kellerei Dornberg.