Rechtsstreit zwischen den Gebrüdern Johann und Wilhelm von Selbach zu Zeppenfeld einerseits und dem Dillenburger Amtmann Albrecht von Dernbach und Johann von Selbach genannt Quadfasel andererseits wegen einer durch letztgenannten errichteten neuen Mahlmühle mit einem Schaden verursachenden Teich und Graben bei Zeppenfeld