Otto von Hohenberg, genannt von Nagold, verschreibt seiner ehelichen Hausfrau Frau Kunigund als Morgengabe 2000 fl. auf seine Stadt Haiterbach, so daß sie von je 10 fl. 1 fl. Rente, also 200 fl. erhält. Wird eine solche Rente nicht erzielt, so verpflichtet sich Otto, seiner Gemahlin Pfänder anzuweisen nach Urteil Gotfrits Herrn zu Bruneck, Cunrads, Grafen zu Vehingen und des Markgrafen Herman von Baden. Stirbt einer dieser drei, so sollen die beiden andern einen zu sich wählen oder die beiden sollen das Urteil fällen. Würde die Gült der Stadt mehr als 200 fl. betragen, so soll auf den Überschuß und andere Güter Ottos nach dem Bescheid der drei ihr Zugeld verschrieben werden. Otto behält sich und seinen Erben das Wiederlosungsrecht vor, die Losung soll 14 Tage vor oder nach Georg geschehen und zwar in der Stadt Heilbronn (Heilgbrunnen). Zu gleicher Weise sollen die Güter gelöst werden können, die er ihr für 3000 fl. Zugeldes verschreibt. Stirbt sie ohne Erben, so soll ihr Zugeld wieder an Ottos Schwager, Rudolf von Wertheim fallen. Otto verzichtet auf alle Ansprüche an der Grafschaft Wertheim, es sei denn, daß alle männlichen Erben dort aussterben. Was Graf Rudolf seiner Schwester an Zugelt gibt, soll in Heilbronn (Heylgbrunnen) liegen bleiben bis Otto nach Ausspruch der dies den nötigen Pfänder dafür verschrieben hat. Bürgen hierfür sind: Graf Conrad von Vehingen, Graf Rudolf Scherer, Graf Cunrat Scherer, Graf Burchart von Hohinberg, Cunrad sein Bruder, Herr Syetrich von Lychtensteyn, Ritter, Pfuziger von Steynkulb, Albert von Steinhulb, Cunrat Kechler, Hanse Kechler, Bentz Kechler, Helfrich Waldecker, Swiger von Wykingen, Meynloh von Tedlingen und Dyetrich von Steinhulb, Knecht. Nötigenfalls soll jeder derselben auf Mahnung innerhalb 8 Tagen mit Knecht und Pferd in offener Herberge zu Halle zur Leistung erscheinen. Stirbt einer oder mehrere der Bürgen, so will Otto sie auf Mahnung ersetzen. Burchant von Hohinberg der junge verspricht für den Fall von Ottos kinderlosen Tode seiner "Schwester" Kunne den Vertrag zu halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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