Hans Türing, B. zu Göppingen, wegen fortgesetzter Verschwendung, üblen Haushaltens und grundloser Mißhandlung seines Eheweibs daselbst gef., wird auf Fürbitte seiner Ehefrau und guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, offene Zechen und Wirtshäuser künftig zu meiden, sich des Vollsaufens in jeder Weise zu enthalten und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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