Berthold Sutter von Bissingen reversiert dem Kloster Kirchheim über das ihm als Erblehen verliehene Konventslehen zu Bissingen, das er bisher als Leiblehen innegehabt hat. Er verpflichtet sich, daraus jährlich 3 lb 5 ß h Kirchheimer Währung Wiesengeld, 2 Herbsthühner, 1 Fastnachthenne, 4 Scheffel Dinkel und 4 Scheffel Hafer, sowie in Veränderungsfällen je 3 1/2 lb h Weglösin und Handlohn zu reichen. Bei Erbfällen darf das Kloster nicht lösen.