Margretha Kettenackerin, Wwe. des Michel Kettenacker von Burgow, bekundet, daß sie mit Einwilligung ihres Schwagers und Vogtes, Hans Kettenacker von Holtingen, von Abt Johann und Convent zu Salmansweiler des Klosters Hof zu Burgau mit Haus, Hofraite, Scheuer, Garten, Äckern, Wiesen, Holz, Feld, Wunn und Waid und mit allen Rechten und Gewohnheiten, den ihr sel. Mann Michel Kettenacker auch innegehabt hatte, empfangen hat. Sie soll, wie es Gewohnheit und Herkommen ist, den Hof jährl. den Herren von Salem oder ihren Amtleuten frei, ledig und los aufgeben, die ihr dann nach Belieben den Hof wieder leihen können; sie verzichtet auf alle Forderungen, wenn der Hof jemand anders verliehen wird. Sie verpflichtet sich, den Hof in guten wesenlichen eren und buwen, unwustlich, unzergenglich, auch unversetzt, unverkoufft und unzertrenndt zu halten, die zum Hofe gehörigen Hölzer getreulich zu bannen, kein Zimmerholz ohne Genehmigung zu bauen, auch kein Holz hauen zu lassen, zu verschenken oder zu verkaufen; doch darf sie zu des Hofes Notdurft Brennholz hauen lassen. Sie will auch niemandem ein Vogtrecht geben, damit keine Gerechtigkeit oder andere Beschwerde auf den Hof wachse, weil der Hof ein freier und recht eigener Hof des Klosters ist. Die jährl. Abgabe besteht im 4. Teil, einem Pfund 10 Schilling Pfennigen Riedlinger Währung, Heugeld, 3 Viertel Eier, 8 Hühner, 1 Fastnachtshenne, 1 Viertel Öl; sie verpflichtet sich ferner, die Landgarbe vom Feld in die zu diesem Hof gehörende Scheuer, in der sie dem Kloster 1 Kammer einrichten will, führen zu lassen, sowie das ausgedroschene Korn von der Landgarbe sowie die übrigen Abgaben zur gewöhnlichen Zeit nach Riedlingen in das Haus des Klosters zu liefern. Mit dem Stroh, Schnittergeld, Dreschen und anderem soll es gehalten werden wie mit den Meierhöfen zu Burgau, die zum vierten Teil bauen. Der Schwager Hanns Kettenacker erklärt sein Einverständnis

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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