Kauf- und Verkaufsvertrag, beurkundet von der königlichen Gerichts- und Polizeibehörde zu Scheinfeld, womit die fürstliche Standesherrschaft dem Bauern Johann Popp zu Ruthmannsweiler die ihr gehörige Zehntscheuer Plan-Nr. 20 dortselbst mit 2 Dezimalen um den Strichspreis von 260 Gulden in dessen Eigentum überlassen hat.

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Staatsarchiv Nürnberg