Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Raymund [Peraudi], Kardinal der Titelkirche S. Maria Nuova in
[Cosmedin], Bischof von Gurk, päpstlicher Legat a latere für Deutschland,
Dänemark, ...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1501-1510
1501 Dezember 13
Ausfertigung, Pergament, mit Seidenschnur angehängtes Siegel in Metallkapsel (beschädigt, restauriert)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Ulme Constantiensis diocesis anno incarnationis Dominice millesimoquingentesimoprimo Idus Decembris pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Alexandri divina providentia pape sexti anno decimo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Raymund [Peraudi], Kardinal der Titelkirche S. Maria Nuova in [Cosmedin], Bischof von Gurk, päpstlicher Legat a latere für Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Friesland, Preussen und alle zum Heiligen Reich gehörenden Länder grüßt [Johann I. von Henneberg], Abt von Fulda; [Hermann III. von Bömelberg], Abt von Corvey; [Dietrich II.], Abt von Bredelar (Breitlar); [?], Abt von Arnsburg; [?], Abt von Haina (Hegene), den Prior von Hirzenhain (Hirchenhayn) und den Dekan von [?] zu Kassel aus den Diözesen Würzburg, Paderborn und Mainz und befiehlt auf Ersuchen des Wilhelm, Landgraf von Hessen, Graf von Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, in dessen Ländern (dominiis) viele visitations- und reformbedürftige geistliche Niederlassungen existieren, den Adressaten, da er selbst dies nicht leisten kann, ehrsame, erfahrene und rechtskundige Männer zu Visitatoren aller Männer- und Frauenklöster aller Orden, auch der Bettelorden, sowohl Konventualen, Observanten, Klarissen, der exemten Klöster und der nicht exemten zu bestimmen, damit diese, ausgestattet mit dem besonderen Auftrag Papst Alexander VI., jene persönlich aufsuchen und an Haupt und Gliedern reformieren; er verleiht dazu die ihm übertragenen Vollmachten; Zuwiderhandelnde werden mit Kirchenstrafen gestraft, nötigenfalls wird die weltliche Gewalt (auxilio brachii secularis) zur Hilfe gerufen; ein mäßiger Unkostenbeitrag (moderatas procurationes) ist von den zu visitierenden Kirchen einzufordern; bei Strafe der Exkommunikation und Amtsunfähigkeit wird aber die Forderung von [zu großen] Geldgeschenken untersagt; vor der Durchführung der Reformation ist eine persönliche Visitation durchzuführen; davor sollen die Visitatoren sich durch einen zu Händen des Propsts von Fritzlar, des Propsts von Amöneburg oder des Priors zu St. Elisabeth in Marburg zu leistenden Eid verpflichten. Die visitierten Kirchen sollen an geistlichem und weltlichem Besitz, Einkünften und Rechten nicht beeinträchtigt werden; geistliche und weltliche Fürsten sollen sich nicht aufgrund der Visitation Jurisdiktionsrechte an den Kirchen anmaßen, es sei denn mit deren Einverständnis und zu deren Schutz. Es folgt die oben angesprochene inserierte Urkunde Papst Alexander VI. Ausstellungsort: Ulm. Romani pontificis providentia. Inserierte Urkunde Papst Alexander VI. von 1500 Oktober 5: Papst Alexander [VI.] grüßt Raymund [Peraudi], Kardinal der Titelkirche S. Maria Nuova in [Cosmedin], [Bischof] von Gurk, päpstlicher Legat a latere für den römischen König Maximilian, König Johann von Dänemark (Datie) und für Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Friesland, Preussen und alle zum Heiligen Reich gehörenden Länder und erteilt ihm mit Zustimmung des Konsistoriums (de fratrum nostrorum consilio) auf vielfältige Hinweise hin den Auftrag, alle Männer- und Frauenklöster aller Orden, auch der Bettelorden, sowohl Konventualen, Observanten, Klarissen, der exemten Klöster und nicht exemten, zu visitieren und an Haupt und Gliedern zu reformieren; Zuwiderhandelnde werden mit Kirchenstrafen gestraft; Appellationen dagegen haben keine aufschiebende Wirkung; Statuten und päpstliche Privilegien der zu visitierenden Kirchen sollen dem nicht entgegenstehen, es sei denn, diese berücksichtigen die Situation ausdrücklich. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Admonet nos suscepti. (Datum Rome apud Sanctumpetrum anno incarnationis Dominice millesimoquingentesimo tercio nonas Octobris pontificatus nostri anno nono) [1500 Oktober 5]. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: [Unter der Plica links]: (Raimundus cardinalis Gurcensem [?] legatus / Ita est manu propria).
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: UB Kaufungen, Nr. 574 [nach einer gleichzeitigen Kopie]. Regest: Landgrafenregesten online, Nr. 10637.
Unten rechts auf der Plica: (P[?] Desiderii).
Unten links unter der Plica: (Decembris / gratis de mandato reverendissimi domini legati).
Auf der Rückseite mittig: (Registrata gratis).
Auf der Rückseite über den Siegelschnüren: (Iohannes Demming [?]).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.