Martin Stainlin von Hüttisheim (Hitteshaim) reversiert gegen Hans Krafft (Älterer des geheimen Rats) und Wilhelm Krafft, Richter zu Ulm, als Verwalter der Krafft'schen Lehenschaften und Stiftungen, über die Verleihung des der Krafft'schen Stifftung zu Ulm lehenbaren Guts zu Hüttisheim als Erblehen. Die niedere Obrigkeit besitzt die Krafft'sche Stiftung, die auch die jährlichen Abgaben von je 2 Imi Roggen und Hafer, 30 Schilling Heller Heugeld, 100 Eiern, 4 Herbsthühnern, einem Fastnachtshuhn sowie zu Auf- und Abfahrt je 30 Schilling und die Ernte eines jährlich zu wählenden Baumes im Garten erhält. Dazu kommt ein jährlicher Zins von 8 Schilling für Öl an den Heiligen zu Donaustetten (Dungenstötten).