Der Hafner und Ulmer Bürger Johann Schweicker bekennt, dass er aus guter Nachbarschaft Johann Welling in Ulm erlaubt hat, anstelle der Rinne ("thil") zwischen den Gärten hinter ihren Häusern ein Mäuerchen zu errichten. An dieser Mauer kann er eine Badestube, eine Stallung, einen Damm für einen Gewürzgarten, einen Brennofen oder ein anderes Gebäude aufführen. Dieses darf aber nicht höher als ein Stockwerk sein, und er muss das Regenwasser von dessen Dach auf sein Grundstück leiten. Die Mauer hat er soweit dieses Gebäude reicht auf seine Kosten instand zu halten. Führt er an der Mauer einen Damm für einen Gewürzgarten oder einen Brennofen auf, dann dürfen dieser nicht höher als die Mauer sein.