Der Altbürgermeister Matthäus Krafft und Klaus Gregg, beide Richter, Ratsherren und Bürger zu Ulm, entscheiden Streitigkeiten zwischen Wilhelm Neithardt zu Böfingen [Stadt Ulm] und der Gemeinde Pfuhl [Stadt Neu-Ulm] wegen widerrechtlicher Beweidung der beiderseitigen Auen und Felder und der deswegen vorgenommenen Pfändungen. Sie bestimmen, dass die Gemeinde Pfuhl Wilhelm Neithardt die ihm kürzlich abgenommenen 2 Pfund Heller und 2 Batzen zurückgeben soll. Ansonsten sollen aber die gegenseitigen Pfändungen gegeneinander aufgewogen und keine Partei der anderen deswegen etwas schuldig sein. Sollte es künftig zu weiteren Pfändungen kommen, muss die betroffene Partei zur Auslösung für jedes Stück Vieh, das tagsüber gepfändet wurde, 5 Schilling und für jedes Stück Vieh, das nachts gepfändet wurde, 10 Schilling Heller bezahlen. Fügt eine Partei der anderen durch Abhauen von Weiden oder Holz in ihren Auen Schaden zu, dann müssen die Schuldigen, wenn sie tagsüber ergriffen werden, 3 Pfund und nachts 6 Pfund Heller Strafe bezahlen.