Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Heinz Jäger (Jeger) genannt Hirn bis auf Widerruf zu seinem Hühnervogt zu Heidelberg bestallt hat. Heinz hat Treue und Hulde und die Einhaltung der folgenden Artikel geschworen: [1.] Er soll dem Landschreiber zu Heidelberg aufwarten und dessen Weisungen Folge leisten, namentlich über zu den Geschäften des Pfalzgrafen notwendige Wagen und Fron. [2.] Er soll unparteiisch gegen Arm und Reich handeln und keine Begünstigungen annehmen oder verteilen. [3.] Heu soll er nicht ohne besondere Weisung ausgeben, mit Ausnahme derjenigen, die es bislang bereits erhalten. Er soll darauf achtgeben, dass das Heu "nach nutze" ausgegeben wird [4.] Hühner, Kapaune und ähnliches soll er getreu zum Heidelberger Schloss überantworten. [5.] Die armen Leute soll er nicht ungebührlich mit Atzung beschweren. Für seinen Dienst erhält Heinz: 24 Malter Korn vom Land, ½ Fuder Wein von der Bergstraße, 1 Gulden zu Mannheim, einen Rock bei der Einkleidung des Hofgesindes, fünf Brote zu Weihnachten aus den Dörfern, fünf Lämmer zu Ostern - eins aus Schönau, der Rest aus den Dörfern -, 1 Pfund Heller zu Oftersheim, zwei Fastnachts- und zwei Martinshühner sowie das Futter von einer Wiese am Ried im Wert von 5 oder 6 Pfund Hellern. Dazu soll sein Pferd im pfalzgräflichen Marstall unterkommen.