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Das wegen des Fruchthandels am 19. Dezember 1795 erlassene Generalreskript betr. Fruchthandel ist auf die Lieferanten mit älteren kreisausschreibamtlichen Patenten nicht anzuwenden.
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Das wegen des Fruchthandels am 19. Dezember 1795 erlassene Generalreskript betr. Fruchthandel ist auf die Lieferanten mit älteren kreisausschreibamtlichen Patenten nicht anzuwenden.