Johann Wilhelm Ulner von Dieburg setzt in seiner Disposition inter liberos seine vier Töchter Augusta Elisabetha, Maria Franziska, Johanna Katharina und Friederika Philippina als seine einzigen Erben ein. Seiner Efr. Marie Louise von Loe, von der er überzeugt sei, dass sie die beiden jüngsten Kinder aus ihrer beider Ehe und die beiden älteren von ihrer + Schwester (seiner ersten Efr. von Loe) gleich behandle, stellt er anheim, sich einen Mitvormund auszuwählen. Bei Wiederheirat seiner Efr. sollen die Regelungen des Ehevertrags gelten. Seiner einzigen Schwester (Philippina Barbara), Äbtissin zu Gerresheim, soll ungeachtet ihres Erbverzichts nach Absprache mit seiner Efr. eine jährliche Pension zufallen.