Dr. iur. utr. Theodor Heinrich Hölscher, Assessor des Generalvikariats zu Münster, macht bekannt, dass Abt Johann ihn nach dem Tod des Abts Anselm zu Mannlehensrecht mit dem halben Gut Buddenhove und dem dazu gehörigen Lönnemanns Erbe samt allem Zubehör im Kirchspiel Selm, Bauernschaft Botzler, belehnt hat. Er hat durch Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts, huldigen lassen. Anwesend waren Ludger Arlbert Lauten, Appellationskommissar und Kanzleisekretär des Abts und Ludger Hellersberg, Landrentmeister. -Es siegelt der Bevollmächtigte, Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten