Vormals bayerische Landesteile in Württemberg (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 112 a
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Behörden der Übergangszeit um 1803-um 1817 >> Auswärtige Behörden betreffend württembergische Orte 1802-1810 >> Bayern
1481-1824
Inhalt und Bewertung
Durch die Friedensschlüsse von Lunéville (1801) und Pressburg (1805) erwarb Bayern zunächst auch einige Städte und Gebiete im Osten des heutigen Württemberg, die es seiner neuen Provinz Schwaben eingliederte. Bei diesen Akquisitionen handelte es sich unter anderem um die vormals preußischen Oberämter Crailsheim und Creglingen, Herrschaften und einzelne Orte der Grafen von Hohenlohe-Kirchberg, Oettingen-Spielberg und Oettingen-Wallerstein sowie des Fürsten von Thurn und Taxis (Eglingen und Neresheim), Orte und Gebietsteile der aufgehobenen Klöster Elchingen und Kaisheim, die Grafschaft Kirchberg und die Herrschaft Dietenheim der Grafen Fugger, das ehemalige Kloster Söflingen, die ehemaligen Reichsstädte Bopfingen, Buchhorn, Ravensburg, Wangen, Leutkirch und Ulm (letztere mit einem bedeutenden Territorium), einen erheblichen Teil des vormaligen österreichischen Oberamts Tettnang sowie den östlichen Teil der früheren österreichischen Landvogtei Schwaben (Amt Gebrazhofen). Die bayerische Herrschaft währte hier aber nur bis zum Pariser Staatsvertrag vom 18. Mai 1810, in dem sich beide Mächte auf die im wesentlichen noch heute gültige Grenzlinie verständigten. Zu dem von Bayern zwischen 1802 und 1810 in Schwaben aufgebauten und auch für die heute ostwürttembergischen Gebiete zuständigen Behördenapparat (Landesdirektion Ulm, Regierung des Oberdonaukreises etc.) sei auf die Ausführungen von W. Grube in der Einleitung zu Bestand D 112 von 1954 und die dort genannte weiterführende Literatur verwiesen.
Vorliegender Bestand wurde im Rahmen der seit Sommer 2009 laufenden Erschließungsarbeiten an der D-Beständegruppe des Staatsarchivs Ludwigsburg aus bisher unverzeichneten Resten der Bestände D 112 (Bayerische Mittelbehörden in Ulm), D 116 (Landgericht und Rentamt Albeck), D 122 (Oberamt, Landgericht und Rentamt Geislingen), D 132 (Oberamt, Landgericht und Rentamt Söflingen) und D 133 (Oberamt, Landgericht und Rentamt Tettnang) im Umfang von ca. 1,5 lfd. m gebildet (Büschel-Nrn. 1-152). Hinzu kam eine Abgabe des Hauptstaatsarchivs Stuttgart von 2005 im Umfang von 0,1 lfd. m (Büschel-Nrn. 218-220) mit Schriftgut der Provenienz (württembergische) Oberfinanzkammer. Ein weiterer Zugang aus dem Hauptstaatsarchiv vom Januar 2011 beinhaltet Akten aus der Registratur des württembergischen Außenministeriums (Büschel-Nrn. 153-207) und stellt mit einem Umfang von etwa drei lfd. m den mengenmäßig größten Teil des Bestandes. Die Büschel-Nrn. 208-217 sind im Lauf sonstiger Erschließungsarbeiten an den D-Beständen des Staatsarchivs Ludwigsburg als bis dahin nicht einordnungsfähige Reste angefallen. Der Bestand beinhaltet Material über die Zeit der genannten Gebiete unter bayerischer Verwaltung wie auch nach ihrem Übergang an Württemberg, hier vor allem über die Abwicklung des zwischenstaatlichen Vermögens- und Schuldenausgleichs. An Behördenprovenienzen findet sich ein buntes Sammelsurium. Bis incl. Nr. 152 begegnen - neben vielen weiteren - mit der Landesdirektion Ulm, der Regierung des Oberdonaukreises, dem provisorischen Oberamt bzw. Landgericht Tettnang, dem Landgericht Söflingen, den kurpfalzbayerischen provisorischen Pflegämtern Biberachzell und Oberhausen (Stadt Weißenhorn, NU), dem Amt Lonsee, der kurpfalzbayerischen Forstinspektion Ulm, dem provisorischen Oberamt Geislingen und dem ebenfalls provisorischen Amt Nellingen ausschließlich bayerische Behörden der Übergangszeit (1802-1810). Bei den Akten ab Nr. 153-207 handelt es sich dagegen überwiegend um die schriftliche Hinterlassenschaft der württembergischen Gesandtschaften, Besitzergreifungs-, Organisations-, Grenzbereinigungs- und Schuldenliquidationskommissionen, die ab 1810 über Pensionierung oder Übernahme der Beamten und Diener in den neuerworbenen Gebieten, sodann - gemeinsam mit bayerischen Kollegen - vornehmlich in Augsburg und Ulm bis weit in die zwanziger Jahre hinein mit dem beiderseitigen Vermögens-, Forderungs- und Schuldenausgleich der Kommunen, Weltgeistlichen, Bürger und Stiftungen sowie der aufgehobenen Korporationen und Institutionen (Spitäler, landständische Kassen, Ritterkantone etc.) befasst waren. In diesem Material begegnen gelegentlich auch Vorprovenienzen, etwa der neuwürttembergischen Landvogtei Ellwangen (Bü 194). Insgesamt besteht D 112 a aus 221 Büscheln, die Laufzeit reicht von 1802 bis 1810 (bei den bayerischen Akten) bzw. bis 1824 (bei den württembergischen Kommissionsakten). Vereinzelte, meist abschriftliche Vorakten reichen bis 1481 zurück.
Ludwigsburg, im Januar 2011
Dr. Peter Steuer
Durch die Friedensschlüsse von Lunéville (1801) und Pressburg (1805) erwarb Bayern zunächst auch einige Städte und Gebiete im Osten des heutigen Württemberg, die es seiner neuen Provinz Schwaben eingliederte. Bei diesen Akquisitionen handelte es sich unter anderem um die vormals preußischen Oberämter Crailsheim und Creglingen, Herrschaften und einzelne Orte der Grafen von Hohenlohe-Kirchberg, Oettingen-Spielberg und Oettingen-Wallerstein sowie des Fürsten von Thurn und Taxis (Eglingen und Neresheim), Orte und Gebietsteile der aufgehobenen Klöster Elchingen und Kaisheim, die Grafschaft Kirchberg und die Herrschaft Dietenheim der Grafen Fugger, das ehemalige Kloster Söflingen, die ehemaligen Reichsstädte Bopfingen, Buchhorn, Ravensburg, Wangen, Leutkirch und Ulm (letztere mit einem bedeutenden Territorium), einen erheblichen Teil des vormaligen österreichischen Oberamts Tettnang sowie den östlichen Teil der früheren österreichischen Landvogtei Schwaben (Amt Gebrazhofen). Die bayerische Herrschaft währte hier aber nur bis zum Pariser Staatsvertrag vom 18. Mai 1810, in dem sich beide Mächte auf die im wesentlichen noch heute gültige Grenzlinie verständigten. Zu dem von Bayern zwischen 1802 und 1810 in Schwaben aufgebauten und auch für die heute ostwürttembergischen Gebiete zuständigen Behördenapparat (Landesdirektion Ulm, Regierung des Oberdonaukreises etc.) sei auf die Ausführungen von W. Grube in der Einleitung zu Bestand D 112 von 1954 und die dort genannte weiterführende Literatur verwiesen.
Vorliegender Bestand wurde im Rahmen der seit Sommer 2009 laufenden Erschließungsarbeiten an der D-Beständegruppe des Staatsarchivs Ludwigsburg aus bisher unverzeichneten Resten der Bestände D 112 (Bayerische Mittelbehörden in Ulm), D 116 (Landgericht und Rentamt Albeck), D 122 (Oberamt, Landgericht und Rentamt Geislingen), D 132 (Oberamt, Landgericht und Rentamt Söflingen) und D 133 (Oberamt, Landgericht und Rentamt Tettnang) im Umfang von ca. 1,5 lfd. m gebildet (Büschel-Nrn. 1-152). Hinzu kam eine Abgabe des Hauptstaatsarchivs Stuttgart von 2005 im Umfang von 0,1 lfd. m (Büschel-Nrn. 218-220) mit Schriftgut der Provenienz (württembergische) Oberfinanzkammer. Ein weiterer Zugang aus dem Hauptstaatsarchiv vom Januar 2011 beinhaltet Akten aus der Registratur des württembergischen Außenministeriums (Büschel-Nrn. 153-207) und stellt mit einem Umfang von etwa drei lfd. m den mengenmäßig größten Teil des Bestandes. Die Büschel-Nrn. 208-217 sind im Lauf sonstiger Erschließungsarbeiten an den D-Beständen des Staatsarchivs Ludwigsburg als bis dahin nicht einordnungsfähige Reste angefallen. Der Bestand beinhaltet Material über die Zeit der genannten Gebiete unter bayerischer Verwaltung wie auch nach ihrem Übergang an Württemberg, hier vor allem über die Abwicklung des zwischenstaatlichen Vermögens- und Schuldenausgleichs. An Behördenprovenienzen findet sich ein buntes Sammelsurium. Bis incl. Nr. 152 begegnen - neben vielen weiteren - mit der Landesdirektion Ulm, der Regierung des Oberdonaukreises, dem provisorischen Oberamt bzw. Landgericht Tettnang, dem Landgericht Söflingen, den kurpfalzbayerischen provisorischen Pflegämtern Biberachzell und Oberhausen (Stadt Weißenhorn, NU), dem Amt Lonsee, der kurpfalzbayerischen Forstinspektion Ulm, dem provisorischen Oberamt Geislingen und dem ebenfalls provisorischen Amt Nellingen ausschließlich bayerische Behörden der Übergangszeit (1802-1810). Bei den Akten ab Nr. 153-207 handelt es sich dagegen überwiegend um die schriftliche Hinterlassenschaft der württembergischen Gesandtschaften, Besitzergreifungs-, Organisations-, Grenzbereinigungs- und Schuldenliquidationskommissionen, die ab 1810 über Pensionierung oder Übernahme der Beamten und Diener in den neuerworbenen Gebieten, sodann - gemeinsam mit bayerischen Kollegen - vornehmlich in Augsburg und Ulm bis weit in die zwanziger Jahre hinein mit dem beiderseitigen Vermögens-, Forderungs- und Schuldenausgleich der Kommunen, Weltgeistlichen, Bürger und Stiftungen sowie der aufgehobenen Korporationen und Institutionen (Spitäler, landständische Kassen, Ritterkantone etc.) befasst waren. In diesem Material begegnen gelegentlich auch Vorprovenienzen, etwa der neuwürttembergischen Landvogtei Ellwangen (Bü 194). Insgesamt besteht D 112 a aus 221 Büscheln, die Laufzeit reicht von 1802 bis 1810 (bei den bayerischen Akten) bzw. bis 1824 (bei den württembergischen Kommissionsakten). Vereinzelte, meist abschriftliche Vorakten reichen bis 1481 zurück.
Ludwigsburg, im Januar 2011
Dr. Peter Steuer
221 Büschel (5,8 lfd. m)
Bestand
GRUBE, Walter: Einleitung des Bestandsrepertoriums D 112 (Bayerische Mittelbehörden in Ulm) des Staatsarchivs Ludwigsburg. 1954.
HOFMANN, Norbert: Einleitung des Bestandsrepertoriums D 29 (Besitzergreifungs- und Grenzbereinigungskommission in Ulm). 1995.
ROTTENKOLBER, NN.: Die Stadt Ulm unter bayerischer Herrschaft. In: WVjH 34 (1928), S. 257-326.
HOFMANN, Norbert: Einleitung des Bestandsrepertoriums D 29 (Besitzergreifungs- und Grenzbereinigungskommission in Ulm). 1995.
ROTTENKOLBER, NN.: Die Stadt Ulm unter bayerischer Herrschaft. In: WVjH 34 (1928), S. 257-326.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ