Pp. Innozenz III. gestattet Ebf. Eberhard II. v. Salzburg die Gründung des Bistums Chiemsee mit Bfs.kirche im Kl. Herrenchiemsee; er umschreibt das künftige Diözesangebiet u. beurkundet die v. Ebf. dem Bistum Chiemsee gewidmeten Einkünfte. Wahl u. Investitur der Bf. stehen den Salzburger Ebf. zu. Die Vikariatsrechte des Bistums Gurk werden von dieser Neugründung nicht tangiert. Bezeugt durch die Kardinalbischöfe Nicholaus Tusculanensis eps., Guido Prenestinus eps., Hugo Ostiensis eps. et Welletrensis eps., Benedictus Portuensis et sancte Rufine eps., Pelagius Albanensis eps. u. die Kardinalpriester u. -diakone v. Rom: Cinthius v. St. Laurentius in Lucina, Cencius v. Johannes u. Paulus, Leo v. S. Crucis in Iehrusalem, Petrus v. S. Pudentia, Guala v. St. Martin, Stephan v. den zwölf Aposteln; Guido v. S. Nicolai in carcere Tulliano, Gregor v. St. Theodorus, Johannes v. Cosmas u. Damian, Petrus v. S. Maria in Aquiro, Bertramius S. Georgii ad velum aurelium.; A,S: Rom, Innozenz III. (Pp.)
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Pp. Innozenz III. gestattet Ebf. Eberhard II. v. Salzburg die Gründung des Bistums Chiemsee mit Bfs.kirche im Kl. Herrenchiemsee; er umschreibt das künftige Diözesangebiet u. beurkundet die v. Ebf. dem Bistum Chiemsee gewidmeten Einkünfte. Wahl u. Investitur der Bf. stehen den Salzburger Ebf. zu. Die Vikariatsrechte des Bistums Gurk werden von dieser Neugründung nicht tangiert. Bezeugt durch die Kardinalbischöfe Nicholaus Tusculanensis eps., Guido Prenestinus eps., Hugo Ostiensis eps. et Welletrensis eps., Benedictus Portuensis et sancte Rufine eps., Pelagius Albanensis eps. u. die Kardinalpriester u. -diakone v. Rom: Cinthius v. St. Laurentius in Lucina, Cencius v. Johannes u. Paulus, Leo v. S. Crucis in Iehrusalem, Petrus v. S. Pudentia, Guala v. St. Martin, Stephan v. den zwölf Aposteln; Guido v. S. Nicolai in carcere Tulliano, Gregor v. St. Theodorus, Johannes v. Cosmas u. Damian, Petrus v. S. Maria in Aquiro, Bertramius S. Georgii ad velum aurelium.; A,S: Rom, Innozenz III. (Pp.)
Bistum Chiemsee Urkunden, BayHStA, Bistum Chiemsee Urkunden 2
Bistum Chiemsee Urkunden
Bistum Chiemsee Urkunden >> Urkunden
1216 Januar 28
Bistum Chiemsee Urkunden
Perg.
Urkunden
lat
Besiegelung/Beglaubigung: Bleibulle, cfs.
Überlieferung: Or.
Sprache: lat.
Ausstellungsort: Rom, Lateran
Literatur: Potthast 5056; SUB 692; RB 2, 64 zu 1214; cf. Jaksch, Mon. Carinthia I 456.
Jahr: 1216
Monat: 1
Tag: 28
Überlieferung: Or.
Sprache: lat.
Ausstellungsort: Rom, Lateran
Literatur: Potthast 5056; SUB 692; RB 2, 64 zu 1214; cf. Jaksch, Mon. Carinthia I 456.
Jahr: 1216
Monat: 1
Tag: 28
Besonderheiten: Pp.urk.. Fußnoten: Eine gleichlautende Bulle (ohne Unterschriften) ging am gleichen Tag auch an den Bf. v. Gurk (Jaksch, Mon. Carinthia I 456).
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A)
Chiemsee (Oberbayern), Bistum
Gurk (PB Sankt Veit a.d.Glan, Kärnten, A), Bistum
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:36 MESZ