Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass ihm vorgebracht worden ist, dass die Juden zu Kaysersberg liegende Güter der Bürger als Pfande beim Geldverleih (uff wucher ußlihen uff ligende gutter) unter Brief und Siegel nehmen würden. Er befiehlt seinem Amtmann zu Kaysersberg sowie Meistern und Rat der Stadt dafür Sorge zu tragen, dass Pfande gegenüber den Juden nur auf Fahrhabe (die man triben tragen und furen mag) und nicht auf liegende Güter verschrieben werden. Nachdem die Juden "eigen buwes uff ligenden guttern gebruchen" und gleichwohl nicht weniger Wucher davon betrieben, befiehlt er ihnen weiter dafür zu sorgen, dass Juden, die dergleichen tun, davon abstehen, ihre Gemeinschaft und Arbeit mit den Christen abstellen und sich so verhalten sollen, "als juden zu steet". Er behält sich vor, Übertretungen zu bestrafen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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