Graf Rudolf von Hohenberg [Ruine Oberhohenberg bei Schörzingen Stadt Schömberg/Zollernalbkreis], Graf Rudolf von Sulz [a. Neckar/Lkr. Rottweil], Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, und Heinrich von Gültlingen ("Giltlingen") [Stadt Wildberg/Lkr. Calw], Hofmeister, schlichten als Schiedsrichter Streitigkeiten zwischen dem Grafen Eitel Friedrich [I.] von Hohenzollern ("Hohenzorr") [Burg bei Zimmern Gde. Bisingen/Zollernalbkreis] auf der einen Seite und der Vereinigung der Reichsstädte in Schwaben als Pfandinhaber der Herrschaft Hohenberg auf der anderen Seite. Beide Parteien haben die Feindseligkeiten unverzüglich einzustellen und ihre Gefangenen freizulassen. Diese haben zuvor eine Urfehde zu schwören und ihre Atzung zu bezahlen. Eitel Friedrich von Hohenzollern sowie Otto Rot von Ulm, Diepold Gräter von Biberach, Werner Ungelter und Heinrich Tunkel von Reutlingen als Vertreter der Städtevereinigung nehmen den Schiedsspruch an.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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