Hans Brenntal und seine Ehefrau Katherina beurkunden, daß sie Herrn Jost von Venningen (Venyngen), Komtur (comenthur), und dem Konvent des Deutschen Hauses zu Mergentheim 5 3/4 Gulden jährlichen Zins, der am St. Martinstag jeden Jahres fällig wird, auf die Erbrechte an ihrem Hof zu Reckerstal mit allen Zubehörden und Einkünften um 115 rheinische Gulden (rinische guldin) verkauft haben, wobei ein Wiederkaufsrecht der A. vereinbart wurde.