Peter Bosch zu Hasenweiler und Ehefrau Barbara Keslerin bekennen, daß Wilhelm Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute, fürstlich konstanzischer Erbkämmerer, ihnen auf Lebenszeit ein Gut in Hasenweiler verliehen hat. Dazu gehören Haus und Garten oben im Dorf genannt des Pfefflins Haus sowie das "hampfbaindle" zu Oberdorf samt den 3 Jucharten Acker, in jedem Esch 1 Juchart. Die Beliehenen müssen das Gütlein in gutem Zustand halten und persönlich bewirtschaften. Sie dürfen nichts entfremden, nur eine Feuerstelle unterhalten und keine Hausleute aufnehmen. Holz wird ihnen nach Bedarf von den Amtleuten zugeteilt. Eichen und andere fruchttragende ("berende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten je 1 Scheffel Vesen und Hafer sowie 2 lb d an Geld in Ravensburger Maß und Währung, ferner 2 Hennen, 4 Hühner, 40 Eier. Sie leisten Frondienste und Botenläufe, dürfen sich auch nicht aus den Gerichten des Junkers "abschweif" machen oder fremden Schutz und Schirm annehmen. In Kriegs- und Feuersnot helfen sie dem Junker, schützen auch das Schloß Hasenweiler, wie es fromme und leibeigene Leute ihrem Hals- und Lehenherrn gegenüber tun müssen. Bei Tod oder Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim. Das Getreide wird dann ausgedroschen und mit der dritten Garbe sowie Stroh, Heu, Mist und Mistrichte auf dem Gut belassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.