Maximilian [III.] Joseph [Karl] Kurfürst von Bayern (voller Titel) belehnt nach dem Tod von Lothar Philipp [Ludwig] Schenk Freiherr von Stauffenberg Damian Friedrich Anton Schenk Freiherr von Stauffenberg, hochfürstlich-augsburgischer Geheimer Rat und Obriststallmeister, für sich selbst und als schriftlich bestellten Lehenträger seines Bruders Johann Franz [Marie] Schenk Freiherr von Stauffenberg, Domherr zu Würzburg und Augsburg, als Bevollmächtigten seines noch minderjährigen Bruders [Josef Nikolaus] Franz Xaver Schenk Freiherr von Stauffenberg und als Bevollmächtigten seines Vetters [Philipp Johann Franz Josef] (Joseph Franz] Schenk Freiherr von Stauffenberg, kurfürstlich-bayrischen Kämmerers und Domkapitulars zu Augsburg und Würzburg, mit einigen Stücken und Gütern, die vom Kurfürstentum Bayern zu Lehen rühren. Aufgeführt werden: das Wohnhaus und der Burgstall zu Eberstall zusammen mit dem Vorhof und einem kleinen Garten, der Maierhof, der Hof zu Eberstall, ein weiterer Hof, die Badestube (Padt) in Eberstall, die Humbrechtsmühle (Haubrechtsmühl) in Eberstall, das Gericht zu Oberwaldbach (Walbach), der Maierhof in Oberwaldbach, zwei weitere Höfe, drei Lehen, zehn Hofstätten in Oberwaldbach, die steuerpflichtigen Grundstücke (Taschen) und das Fischwasser in Oberwaldbach, den Hüteplatz (Hüettstatt), alle Ehehaften, die Schmiede, die Waide, die Badestube, das Mesneramt und andere Lehen, den Wasserfluss von der Humbrechtsmühle aus der Mindel durch das Moos bis nach Jettingen zu dem Schloss fließend, einen Graben und einen Wasserfluss aus der kleinen Mindel hinab durch das Moos bis an den Knüppeldamm (Speckh) von Jettingen fließend und die Graben und einen Wasserfluss aus der kleinen Mindel hinab durch das Moos bis an den Knüppeldamm (Speckh) von Jettingen fließen. Bei den einzelnen Gütern werden die Äcker und Wiesen und teilweise auch die Zinsleistungen genannt. Die Rechte des Ausstellers und anderer Rechteinhaber bleiben davon unberührt. Als Bevollmächtigter der Belehnten hat der Rat, Hofgerichtsadvokat und beider Rechten Licentiat Joseph Anton [Name wegen Fehlstelle unleserlich] die gewöhnliche Lehenspflicht geleistet und versprochen, dem Aussteller treu und gewärtig zu sein, seinen Nutzen zu fördern, ihn vor Schaden zu bewahren und das Lehen in einem guten Zustand zu erhalten. Falls er von einem bisher verschwiegenen Lehen erfährt, soll er diese anzeigen und auch sonst alles das tun, was ein getreuer Lehensmann und -träger seinem Lehensherren von Lehen- und Rechtswegen zu tun schuldig und pflichtig ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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