Erbrecht. Die Vorinstanz sprach den Appellanten ihr Anrecht auf ererbte Güter ab. Nach dem 1635 erfolgten Tod des Heinrich Bürgel - Halbbruders von Anna Bürgel, der Frau des Anton Sonnborn, und von Gerhard Bürgel, dem Vater bzw. Schwiegervater der übrigen Appellanten - erhielten dessen Erbe Anna und Gerhard Bürgel als Kinder des Johann Bürgel im Bauhaus. Gerhard Bürgel, der den Prozeß bei der Vorinstanz bis zu seinem Tod geführt hatte, wurde der im Amt Monheim liegende Hof auf der Urdenbach vom Vogt 1635 zuerkannt. Der verstorbene Landrentmeister Heinrich Odenkirchen, der Vater der Helena Odenkirchen und frühere Zollschreiber in Zons, hatte zuvor wegen des angeblichen Rückfalls des Guts als nächster Verwandter darauf Anspruch erhoben. Die Appellaten bestehen auf ihrem Erbrecht und verweisen auf einen zu niedrigen Streitwert, weshalb dann eine Intervention des Landesherrn folgt. Am RKG ergeht 1695 eine ”Citatio ad redintegrandum acta“ (vgl. RKG 5445 (S 2385/8079)).
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Erbrecht. Die Vorinstanz sprach den Appellanten ihr Anrecht auf ererbte Güter ab. Nach dem 1635 erfolgten Tod des Heinrich Bürgel - Halbbruders von Anna Bürgel, der Frau des Anton Sonnborn, und von Gerhard Bürgel, dem Vater bzw. Schwiegervater der übrigen Appellanten - erhielten dessen Erbe Anna und Gerhard Bürgel als Kinder des Johann Bürgel im Bauhaus. Gerhard Bürgel, der den Prozeß bei der Vorinstanz bis zu seinem Tod geführt hatte, wurde der im Amt Monheim liegende Hof auf der Urdenbach vom Vogt 1635 zuerkannt. Der verstorbene Landrentmeister Heinrich Odenkirchen, der Vater der Helena Odenkirchen und frühere Zollschreiber in Zons, hatte zuvor wegen des angeblichen Rückfalls des Guts als nächster Verwandter darauf Anspruch erhoben. Die Appellaten bestehen auf ihrem Erbrecht und verweisen auf einen zu niedrigen Streitwert, weshalb dann eine Intervention des Landesherrn folgt. Am RKG ergeht 1695 eine ”Citatio ad redintegrandum acta“ (vgl. RKG 5445 (S 2385/8079)).
AA 0627, 5444 - S 2384/8078
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
1669 - 1678 (1557 - 1684)
Enthaeltvermerke: Kläger: Anton Sonnborn (Somborn), Düsseldorf, und Konsorten: Johann Bürgel; Gerhard Bürgel; Wilhelm Flock; Witwe des Peter Bürgel, (Kl.) Beklagter: Helena Catherina Odenkirchen gen. Aachen, Witwe des Lic. Johann Offerhausen, Köln, und Konsorten: Dr. Franz von Aachen, (Bekl.); als Intervenient Herzog Philipp Wilhelm von Jülich und Berg Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Philipp Nidderer 1669 - Subst.: Dr. Johann Nicolaus Hoen Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Leonard Schommartz 1669 - Subst.: Dr. Bernhard Henningh - Dr. Johann Franz Matthias 1683 - Subst.: Lic. Johann Adam Roleman - für den Landesherrn: Lic. Johann Walraff [1656] 1669 - Subst.: Dr. Johann Leonhard Schommartz Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kanzler, Räte und Kommissare des jül.-berg. Hofgerichts zu Düsseldorf 1636 - 1668 - 2. RKG 1669 - 1678 (1557 - 1684) Beweismittel: Acta priora mit Zeugenverhör (Bd. 2). Rationes decidendi (Bd. 1 Bl. 46-49). Erlaß des Herzogs Wolfgang Wilhelm von Jülich und Berg über die Zuständigkeit von Amtleuten, Vögten und anderen Richtern bei extrajudizialen Gerichtsverfahren, gedruckt 1631 (Q 18). Beschreibung: 2 Bde., 20 cm; Bd. 1: 67 Bl., lose, Q 1-22, Q 24-30, 4 Beilagen; Bd. 2: 912 Bl., geb., Q 23.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:36 MESZ