Gall Schön, seßhaft zu Breitenholz, zu Tübingen gef., weil er Hans Steiger, der bei Hz. Ulrich von Württemberg weilte, bei seinem nächtlichen Aufenthalt in Breitenholz nicht anzeigte, sondern sich mit ihm in dessen Haus beredete, jedoch auf seine und seiner Freunde und Gönner Bitten und auf Befehl des Statthalters und Regenten zu Stuttgart vom Ober- und Untervogt zu Tübingen gegen eine Geldstrafe und Bezahlung seiner Atzung freigel., schwört U. Er stellt zwei Bürgen, die sich an seiner Stelle zu verantworten haben, falls er die Verschreibung bricht und nicht ergriffen werden könnte. - Bürgen: Seine Brüder Auberlin und Hans Schön, beide zu Breitenholz.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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