Schultheiß Heinrich und die Schöffen zu Fritzlar bekunden, daß der Edle Hugo von Heiligenberg, der dem Kloster Haina eine diesem von weiland Werne...
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Urk. 26, 283
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1250-1274
Fritzlar 1269 Juni 08
Ausf., Perg., durch Moder fast ganz zerstört, Rest aufgeklebt. - Sg. fehlt.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum in Fritslaria a. d. 1269, 6. idus iunii.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Schultheiß Heinrich und die Schöffen zu Fritzlar bekunden, daß der Edle Hugo von Heiligenberg, der dem Kloster Haina eine diesem von weiland Werner von Bischofshausen (Bischopeshusen) verkaufte Hufe zu Lendorf (Lintorf) streitig gemacht hat, zur Entgegennahme eines Schiedsspruches (iudicium accepturi) vor ihnen mit der Gegenpartei zusammengekommen ist. Da die Edlen Heinrich und Hermann von Bischofshausen, Brüder, den von ihrem Vater vor 36 Jahren getätigten Verkauf anerkannten und dem Kloster für die Währschaft bürgen, haben sie nach eingehender Beratung dem Hainaer Klosterkellner den Eid aufgegeben und, als er diesen in Hugos Beisein geleistet hat, die Hufe durch richterlichen Spruch (per iudicialem sententiam) dem Kloster zugesprochen.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich Prior, Bertram von Büraburg (Burberch), Ulrich Klosterkellner, Mönche (viri religiosi) zu Haina
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Wigand gen. Stubenach, Heimerad, Konrad gen. Macz, Hermann von Elben, Stiftsherren zu Fritzlar
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Wigand von Giflitz (Giffelche), Subdiakon
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Albert Münzer (Monetarii), Christian, Konrad von Homberg (Hoemberg), Schöffen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: dazu die Ritter Hermann von Wolfershausen, Reinher von Wichdorf und Siegfried von Haldorf.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Stadt Fritzlar.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 531, Erster Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Schultheiß Heinrich und die Schöffen zu Fritzlar bekunden, daß der Edle Hugo von Heiligenberg, der dem Kloster Haina eine diesem von weiland Werner von Bischofshausen (Bischopeshusen) verkaufte Hufe zu Lendorf (Lintorf) streitig gemacht hat, zur Entgegennahme eines Schiedsspruches (iudicium accepturi) vor ihnen mit der Gegenpartei zusammengekommen ist. Da die Edlen Heinrich und Hermann von Bischofshausen, Brüder, den von ihrem Vater vor 36 Jahren getätigten Verkauf anerkannten und dem Kloster für die Währschaft bürgen, haben sie nach eingehender Beratung dem Hainaer Klosterkellner den Eid aufgegeben und, als er diesen in Hugos Beisein geleistet hat, die Hufe durch richterlichen Spruch (per iudicialem sententiam) dem Kloster zugesprochen.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich Prior, Bertram von Büraburg (Burberch), Ulrich Klosterkellner, Mönche (viri religiosi) zu Haina
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Wigand gen. Stubenach, Heimerad, Konrad gen. Macz, Hermann von Elben, Stiftsherren zu Fritzlar
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Wigand von Giflitz (Giffelche), Subdiakon
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Albert Münzer (Monetarii), Christian, Konrad von Homberg (Hoemberg), Schöffen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: dazu die Ritter Hermann von Wolfershausen, Reinher von Wichdorf und Siegfried von Haldorf.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Stadt Fritzlar.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 531, Erster Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ