Rechtsstreit zwischen Philipp Gottfried und Ernst Albrecht von Vohenstein und Pleickhardt Dietrich v. Gemmingen über ein dem Eberhard Dietrich von Gemmingen von Anna Rosina von Talheim vermachtes Legat von 400 Gulden
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 139 b Bü 516
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 139 b Talheim an der Schozach, Ganerbschaft
Talheim an der Schozach, Ganerbschaft >> 2. Akten >> 2.2 Kanzleien der Herren v. Talheim - Vohenstein >> 2.2.2 Vohenstein (1644-1737) >> 2.2.2.1 Privatangelegenheiten
(1644), 1664-1672
Enthält u.a.: a) Protokoll über den letzten Willen der Anna Rosina v. Helmstadt, geb. v. Talheim, 2 Kop. Pap. (1644 Juni 25);
b) Philipp Gottfried v. Vohenstein zu Adelmannsfelden und Talheim übergibt der Maria Elisabeth von Reischach eine Schuldverschreibung der Gemeinde Schlattstall (bei Kirchheim) über 100 fl. als Legat der Anna Rosina von Helmstadt, Konz. Pap. (1666 Nov. 1);
c) Die Herrn v. Vohenstein vergleichen sich mit Pl. D. v. Gemmingen über die Zahlung der geforderten 400 fl. in zwei Raten auf Ostern 1671 und 1672 (als Zinsen ein Stier und eine Kuh), Or. Pap., 1 S. aufgedr. (1671 Febr. 26);
d) Ph. G. v. Vohenstein ratifiziert - auch im Namen seines Bruders - den obigen Vergleich mit P .D. v. Gemmingen, Konz. Pap. (1671 Febr. 27);
e) Das kaiserliche Hofgericht zu Rottweil bestätigt ein nicht genanntes Urteil im Prozess P. D. v. Gemmingen mit Philipp Gottfried und Ernst Albrecht v. Vohenstein, 2 Or. Pap., 1 S.m.P. (Zinstag nach Misericordia Domini, 1671 April 14);
f) Pl. D. v. Gemmingen quittiert den Herrn v. Vohenstein den Empfang von je 200 Gulden, 2 Or. Pap., S. aufgedr. (1671 Mai 1, 1672 Mai 9)
b) Philipp Gottfried v. Vohenstein zu Adelmannsfelden und Talheim übergibt der Maria Elisabeth von Reischach eine Schuldverschreibung der Gemeinde Schlattstall (bei Kirchheim) über 100 fl. als Legat der Anna Rosina von Helmstadt, Konz. Pap. (1666 Nov. 1);
c) Die Herrn v. Vohenstein vergleichen sich mit Pl. D. v. Gemmingen über die Zahlung der geforderten 400 fl. in zwei Raten auf Ostern 1671 und 1672 (als Zinsen ein Stier und eine Kuh), Or. Pap., 1 S. aufgedr. (1671 Febr. 26);
d) Ph. G. v. Vohenstein ratifiziert - auch im Namen seines Bruders - den obigen Vergleich mit P .D. v. Gemmingen, Konz. Pap. (1671 Febr. 27);
e) Das kaiserliche Hofgericht zu Rottweil bestätigt ein nicht genanntes Urteil im Prozess P. D. v. Gemmingen mit Philipp Gottfried und Ernst Albrecht v. Vohenstein, 2 Or. Pap., 1 S.m.P. (Zinstag nach Misericordia Domini, 1671 April 14);
f) Pl. D. v. Gemmingen quittiert den Herrn v. Vohenstein den Empfang von je 200 Gulden, 2 Or. Pap., S. aufgedr. (1671 Mai 1, 1672 Mai 9)
1 Bü
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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27.11.2025, 15:48 MEZ
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- Talheim an der Schozach, Ganerbschaft (Bestand)
- 2. Akten (Gliederung)
- 2.2 Kanzleien der Herren v. Talheim - Vohenstein (Gliederung)
- 2.2.2 Vohenstein (1644-1737) (Gliederung)
- 2.2.2.1 Privatangelegenheiten (Gliederung)