Markgraf Wilhelm von Baden-Baden bestätigt als Obereigentumsherr die von dem Staufenbergischen Lehensherrn Wilhelm Hermann Freiherrn von Orselar, unter Zustimmung des Straßburger Bischofs Leopold Wilhelm von Österreich, die Errichtung einer eigenen Pfarrei für das ganze staufenbergische Gebiet mit dem Beding einer Zuschlagung aller Gefälle der eingegangenen und noch existierenden Kaplaneien und unter Vorbehalt des "jus patronatus nominandi et praesentandi" für das Haus Staufenberg