Werden.-Abt Anselm quittiert, dass er von Gebhard August Freiherrn von Alvensleben, dem Bevollmächtigten des Herzogs Karl zu Braunschweig und Lüneburg, wegen der gestrigen Belehnung (vgl. Nr. 4744 f.) gemäß dem Vertrag von 1490 250 Reichstaler [Heergewäte und Belehnungsgelder] empfangen hat. - Abschrift 18. Jahrhundert, Papier