Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Wimpfen bekunden, dass sie an Eberhard von Gemmingen zu Bürg (zue Bürgkh) den Älteren einen jährlich zu Johannis Baptist [= 24. Juni] von der städtischen Rechenstube nach Bürg zu liefernden Zins von 25 Gulden in grober Silbermünze (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) um 500 Gulden Kapital verkauft haben. Die Aussteller quittieren über die Kaufsumme und setzen alle ihre städtischen Steuern, Beden, Zinse, Gülten, Renten, Nutzungen und Gefälle zu Unterpfand. Der Wiederkauf zum selben Preis bleibt vorbehalten, jedoch kann er frühestens nach Ablauf von sechs Jahren erfolgen; die Kündigung hat ein halbes Jahr vor Johannis Baptist zu erfolgen.