Die verordneten Konsistorial- und Kirchenräte der Vormünderin und Regentin Fr. Maria Albertina, geborene F. zu Naßau, verwitwete G. zu Orttenburg des älteren Geschlechts, fordern Maria Elisabetha Springerin, geborene Schwendnerin aus Regenßburg, nachdem sie in der von ihrem Ehemann, Hr. Johann Balthasar Springer, evangelischer Pfarrer allhier, angestrengten Klage hinsichtlich Entfernung und Ehetrennung zu den Terminen am 23. April, 21. Mai und 18. Juni, die mit öffentlichem Anschlag vom 10. März 1732 in drei Ländern kundgemacht wurden, weder erschienen ist, noch sich sonstwie verantwortet oder entschuldigt hat, zudem auch eingeholte juristische und theologische Gutachten feststellen, dass sie verpflichtet sei, zu ihrem Mann nach Orttenburg zurückzukehren und ihre Pflichten als christliche Ehefrau zu erfüllen, zum letzten Male auf, bis zum 31. März vor dem gräfl. Konsistorium zu erscheinen und die Ehegemeinschaft wieder aufzunehmen oder im gegenteiligen Fall verurteilt zu werden. Da auch in der Spoliationsklage ihres Mannes gegen sie der Termin vom 21. Mai 1732 nicht beachtet wurde, gilt auch dafür der vorgenannte letzte Termin, andernfalls sie mit dem Verlust ihres hier anliegenden Kapitals zu rechnen hat.; S: Konsistorium; US: Carl Mäm(m)ingen mppria. Dazu Bemerkung: am üblichen Ort angeschlagen zu Ortenburg am 5. Januar 1733, abgenommen am 31. März 1733.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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