König Vladislav II. von Ungarn und Böhmen erinnert die Stände des Markgrafentums Oberlausitz daran, dass er ihnen mitgeteilt habe, dass er die Privilegien und Freiheiten des Landvogts Sigmund von Wartenberg und der Ratmannen der Stadt Görlitz Privilegien auf der Görlitzischen Heide durch seinen Schiedsspruch bestätigt habe. Da aber weiter Streit zwischen ihnen bestünde, befiehlt er, dass sie den Landtag zu Glatz (Klodzko) und die dortige Verhandlung abwarten mögen.