Hans Dächel von [Ober/Unter]Haimbuch verzichtet nach gütlicher Teidigung auf alle Ansprüche gegen Abt Wolfhard und den Konvent von St. Emmeram wegen der Zimmerwerke, die sein Vorfahr auf dem Hof in Mötzing gebaut hat, nachdem er durch Abt Wolfhard hierfür entschädigt worden sei. S: Konrad Pebenhauser, Richter von Sünching

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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